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   VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06   

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VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06 (https://dejure.org/2007,8513)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.11.2007 - 11 K 3108/06 (https://dejure.org/2007,8513)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. November 2007 - 11 K 3108/06 (https://dejure.org/2007,8513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen serbischen Staatsangehörigen aus dem Kosovo wegen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verbrauchs des Ausweisungsgrundes; Geltung von landesrechtlich erlassenen Verwaltungsvorschriften neben ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Nichteinbürgerung aufgrund noch nicht im Bundeszentralregister getilgter strafrechtlicher Verurteilungen; Nichtverpflichtung der Ausländerbehörde zur Einbürgerung mangels endgültiger Spruchreife der Entscheidung; Notwendigkeit einer Ausübung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung - Verurteilung Straftat; höhere Strafe; Nichtberücksichtigungsermessen; StAR-VwV; Ehegatte Deutscher; Erfüllen eines Ausweisungsgrundes; Tilgung im Bundeszentralregister; episodenhafte Straftaten; staatsangehörigkeitsrechtlicher "Verbrauch"; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Wann ein Ausweisungsgrund nicht mehr aktuell vorliegt und daher nicht mehr herangezogen werden darf, lässt sich nicht allgemein festlegen; hierzu kommt es auf die Art und den Inhalt des jeweiligen Ausweisungsgrundes an (vgl. so bereits Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, 1991, Seite 128 - die entsprechenden Regelungen des AuslG 1990 haben ersichtlich "Pate gestanden" bei der Gesetzesreform am 30.06.1993 ; VG Stuttgart, Urt. v. 08.07.2002 - 7 K 4197/01 -, zit. nach ).

    Aus dem Verwertungsverbot lässt sich jedoch nicht - aufgrund eines Umkehrschlusses - auf die rechtlich gebotene Verwertbarkeit der Eintragung vor Ablauf der Tilgungsfrist schließen (VG Stuttgart, Urt. v. 08.07.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    43 Nicht überzeugend ist die von der Beklagten im vorliegenden Verfahren vertretene Auffassung, die aus den Jahren 1993 - 1998 herrührenden Ausweisungsgründe (vgl. oben) stünden einer Einbürgerung des Klägers bis zur Tilgung im Bundeszentralregister entgegen (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -, aufgehoben d. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 -, jeweils zit. nach ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 3.06

    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisherigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Nachdem nachgewiesen ist, dass der Kläger am 10.10.2003 einen Antrag auf Beschaffung der für die Stellung eines Entlassungsantrages erforderlichen Dokumente beim jugoslawischen Generalkonsulat gestellt hat und auch am 22.10.2004 dort die Ausstellung eines Reisepasses beantragt hat, dürfte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 03.05.2007 - 5 C 3/06 -, BVerwGE 129, 20 = InfAuslR 2007, 389 = NVwZ 2007, 1328) eine Einbürgerung des Klägers unter Verzicht auf weitere Entlassungsbemühungen aus seiner ursprünglich bestehenden serbischen Staatsangehörigkeit äußerst naheliegen.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Zwar ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.1999 (- 2 BvF 1/94 -, NVwZ 1999, 977), dass § 39 StAG in der damaligen Fassung gegen das Grundgesetz verstieß, da nur die Bundesregierung als Kollegialorgan, nicht jedoch ein einzelner Bundesminister mit Zustimmung des Bundesrates Verwaltungsvorschriften erlassen kann (vgl. Art. 85 Abs. 2 GG).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Dabei geht es vorliegend nicht darum, ob durch zwischenzeitliche Entscheidungen der Ausländerbehörde, durch die diese zu erkennen gegeben hat, von einem grundsätzlich vorliegenden Ausweisungsgrund keinen Gebrauch machen zu wollen, auch die Staatsangehörigkeitsbehörden gebunden werden (verneinend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.2002 - 13 S 880/00 -, EZAR 271 Nr. 37; bejahend mit guten Gründen Marx in GK-StAR § 8 StAGRz 67 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    43 Nicht überzeugend ist die von der Beklagten im vorliegenden Verfahren vertretene Auffassung, die aus den Jahren 1993 - 1998 herrührenden Ausweisungsgründe (vgl. oben) stünden einer Einbürgerung des Klägers bis zur Tilgung im Bundeszentralregister entgegen (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 21.08.2003 - 13 S 888/03 -, aufgehoben d. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 -, jeweils zit. nach ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung, der nur in atypischen Fällen ausnahmsweise ausgeschlossen ist, wofür vorliegend keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich sind (BVerwG, Urt. v. 18.08.1981 - 1 C 185/79 -, BVerwGE 64, 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 160/01

    "Verbrauch" eines Ausweisungsgrundes; Widerruf einer Strafaussetzung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ausweisungsgrund in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegengehalten werden darf, als er noch "aktuell" und nicht "verbraucht" ist bzw. die zuständige Behörde auf seine Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent "verzichtet" hat (BVerwG, st. Rspr. zuletzt Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - m. zahlr. w. Nachw.; VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Februar 2002 - 11 S 160/01 - InfAuslR 2002, 233 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Die automatische Einbeziehung könnte in diesen Fällen sowohl die Personalhoheit des Vorgängerstaates als auch das im modernen Völkerrecht anerkannte Recht des Individuums, nicht ohne seinen Willen einer neuen Staatsangehörigkeit unterworfen zu werden, verletzen (vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht Bd. I/2, 2. Aufl. 2003, S. 45 ff. und 64 ff.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., Grundlagen Teil E, insbes. Rn. 44; Blumenwitz (2003) in Staudinger, Anh. I zu Art. 5 EGBGB, Rn. 42 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2007 - 11 K 3108/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 13 S 2428/08

    Zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei strafgerichtlicher

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2007 - 11 K 3108/06 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2007 - 11 K 3108/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Augsburg, 07.04.2009 - Au 1 K 08.748

    1. Im Hinblick auf die Frage der Staatsqualität des Kosovo sind die Fachgerichte

    (2) Umstritten ist insbesondere, ob im Falle eines Gebietswechsels der Erwerberstaat seine Staatsangehörigkeit auch solchen Personen des Vorgängerstaats auferlegen darf, die zwar eine nähere Beziehung zu dem erworbenen Gebiet aufweisen (dortige Geburt, Besitz des Heimatrechts), im Zeitpunkt des Gebietserwerbs aber außerhalb des Gebiets ansässig sind (so Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 2001, Rndr. 44 zu Einl. E m.w.N.; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Band I/2, 2002, S. 65; VG Stuttgart vom 26.11.2007 Az. 11 K 3108/06 - Rdnr. 52; offengelassen bei VGH Baden-Württemberg vom 24.9.2008 Az. 13 S 1812/07, InfAuslR 2009, 120 - Rndr. 46).

    (5) Insofern vermag die Kammer die Völkerrechtswidrigkeit von Art. 29 Abs. 1 XKS-StAG nicht zu erkennen (a.A. VG Stuttgart vom 26.11.2007 Az. 11 K 3108/06, Rdnr. 52).

  • VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07

    Abschiebungsverbot in den Kosovo für alleinstehende Frauen

    Ob die Kläger die kosovarische Staatsangehörigkeit erlangt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2007 - 11 K 3108/06 - juris -), kann dahingestellt bleiben.
  • VG Stuttgart, 17.11.2008 - A 11 K 4571/07

    Abschiebungsverbot in den Kosovo für traumatisierte Roma

    Zwar sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die seit vielen Jahren im Ausland sich befindlichen Kläger die kosovarische Staatsangehörigkeit erlangt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2007 - 11 K 3108/06 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 1158/08
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.11.2007 - 11 K 3108/06 - wird zugelassen.
  • VG Stuttgart, 22.06.2009 - 11 K 2502/08

    Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG 2004; Prüfung vom Bundesamt für

    Seit der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo vom 17.02.2008 und der Anerkennung der Republik Kosovo durch die Bundesrepublik Deutschland am 20.02.2008 gilt dies erst recht, auch wenn aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten nichts dafür spricht, dass die seit dem Jahr 2001 im Ausland sich befindlichen Kläger die kosovarische Staatsangehörigkeit erlangt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - NVwZ-RR 2009, 354 - VG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2007 - 11 K 3108/06 - juris -).
  • VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118

    Hauptsacherledigung; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; voraussichtliche

    Eine solche Verleihung verstößt gegen die Personalhoheit des Vorgängerstaats und das im modernen Völkerrecht in wachsendem Maße anerkannte Recht des Individuums, nicht ohne seinen Willen einer neuen oder zumindest einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit unterworfen zu werden (vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/2, 2002, S. 65, VG Stuttgart vom 26.11.2007 Az. 11 K 3108/06 - RdNr. 52; offen gelassen bei VGH BW vom 24.9.2008 Az. 13 S 1812/07, InfAuslR 2009, 120 - RdNr. 46).
  • VG Bremen, 29.08.2011 - 4 K 444/09

    Kosovo, Sicherung des Lebensunterhalts, Verwurzelung, Reiseausweis für Ausländer

    Da die Klägerin zu 1. aktuell einen Nationalpass des Kosovo nicht erlangen kann, braucht eine Entscheidung zu der vereinzelt aufgeworfenen Frage, ob der Erwerb der kosovarischen Staatsangehörigkeit nach Art. 29 des Kosovarischen Staatsangehörigkeitsgesetzes völkerrechtswidrig ist und daher unbeachtlich bleiben muss (dazu VG Augsburg, Urt. v. 07.04.2009 - Au 1 K 08.748; VG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2007 - 11 K 3108/06; offen gelassen bei VGH Mannheim, Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07) nicht getroffen zu werden.
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